Als Juristin, ist §188StGB nicht eher eine Anmaßung von Politikern, die selbst dieses Gesetz erschaffen haben, gerade in Hinblick auf §130StGB?
§188 bedeutet spezifisch den Kontext, wenn gegen einen Politiker eine Beleidigung (§185) begangen, so ist die max. Strafe 3 Jahren. Bei üble Nachrede/Verleumdung (§ 86-7) min. 3/6 Monaten bis max. 5 Jahren.
3 Monaten bis max. 5 Jahren ist auch das Strafmaß bei §130(1)-2. Eine übliche §185 gibt nur max. 2 Jahren und eine §186-187 auch nur max. 2 Jahren.
Wie fühlt man sich als Politiker sich selbst auf die gleichen Rang des Schutzes vor Beleidigungen zu setzen, wie das Gedenken in Deutschland an den Holocaust? Waren mehr Staatsbeamte in Zentralstellen der 16 Bundesländern zur Politikerbeleidigungen im Einsatz als gegen Antisemitismus?
Unterstützen sie die Abschaffung von §188 oder nur die Beschränkung auf kommunale Politiker, wie in der letzten Justizministerkonferenz beschlossen?
Wurde durch den Unterschied von 1 Jahr irgendein Täter abgeschreckt oder war die autom. Strafverfolgung nicht schon genug? War die Holocaust-Gleichsetzung der Politiker wirklich notwendig bei Beleidigung?

