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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Bruno Hollnagel von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr May,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Die Corona Pandemie hat unser Gesundheitssystem nicht überlastet. Die Daten hierfür sind eindeutig, wie z. B. auf dem Twitter Kanal von Stefan Homburg oder auch vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit aufgezeigt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html). Danach betrug die durchschnittliche Auslastung der Intensivbetten durch Corona-Patienten vier Prozent und eine gute Patientenversorgung sei auch in der Corona-Pandemie stets gewährleistet gewesen.
Sollte Triage nötig sein, so ist dies die Entscheidung der Mediziner vor Ort. Ich glaube nicht, dass eine politische (General-) Regel diese Einzelfallentscheidungen ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bruno Hollnagel