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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dieter B. •

Wollen Sie resp. Ihre Partei Bündnis90/diegrünen et. al. die Aufklärung des cum-ex- und des cum-cum-Finanzskandals mit dem Bürokratie-Entlastungsgesetz verhindern?

Im Dlf-nterview berichtet die (zurückgetretene) Chefermittlerin Brorhilker davon, dass mit dem sogenannten 'Haushaltsbereingungsgesetz' der 'Ampel'-Regierung eine wichtige Verjährungsfrist im Fall des cum-ex-Skandals von 15 auf 8 Jahre herabgesetzt werden soll, nachdem diese Verjährungsfrist speziell im Zusammenhang mit der Problematik dieses Finanzskandals (geschätzter Geamtschaden ca. 40 Mrd. €) gerade erst auf diese 15 Jahre heraufgesetzt worden war.

https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-geschaefte-wie-das-verwirrspiel-mit-aktien-100.html

Weiter links zum Thema:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/cum-cum-skandal-100.html

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4969137

https://de.wikipedia.org/wiki/Dividendenstripping

In einer eigenen Petition erläutert A. Brorhilker dei Hintergründe noch einmal und nennt die Quellen in der Gesetzgebung:

https://weact.campact.de/petitions/cumcum-milliarden-schredderplane-stoppen

Weitere links in den Suchmaschinen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Verfolgung von Finanzkriminalität ist für uns Grüne ein zentrales Anliegen. Transparenz und das lückenlose Aufklären von Finanzmarktkriminalität sind wichtig, um in der Gesellschaft Fairness herzustellen und auch um Vertrauensverlust in die Demokratie zu verhindern. Bezüglich der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte ist die Rechtslage nach mehreren Gerichtsurteilen inzwischen eindeutig: Beides war und ist illegal. Wir drängen als Grünen-Bundestagsfraktion deswegen darauf, dass die Finanzbehörden Finanzunternehmen im Hinblick auf diese Fälle mit höchster Priorität prüfen. 

Frau Brorhilker bezieht sich in dem von Ihnen genannten Interview beim Deutschlandfunk auf die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuer- und Buchungsbelege - unter anderem für den Finanzbereich. Diese sind Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, welches wir im September dieses Jahres (2024) im Parlament beschlossen haben. Die Verjährungsfristen für die Festsetzung einer Steuerschuld sind davon nicht berührt und bleiben unverändert.

Bislang mussten zur Buchführung verpflichtete Kaufleute und Unternehmen Steuer- und Buchungsbelege für 10 Jahre aufbewahren. Zwischenzeitlich war eine Verkürzung der Fristen auf 5 Jahre im Gespräch – das konnten wir Grüne verhindern. Die Frist wird nun auf 8 Jahre verkürzt. Auch wenn wir als Grüne in diesem konkreten Bereich eine Komplettausnahme bevorzugt hätten, war dies mit den Koalitionspartnern nicht möglich. 

Wir haben zudem durchgesetzt, dass die Verkürzung der Fristen bei den für die Cum-Ex- und Cum-Cum-Themen entscheidenden Finanzinstitutionen erst später als ursprünglich geplant in Kraft tritt und die besonders relevanten Jahre hiermit weiterhin prüfbar sind. Dies schafft wertvolle Zeit, um Unterlagen zu sichern und offene Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle zu ermitteln. Generell muss sichergestellt sein, dass die Behörden zukünftig mit ausreichend Personal ausgestattet sind, um die neuen, nun gültigen Fristen für Anklagen einzuhalten. Für diese bessere Ausstattung der Behörden setzen wir Grüne uns weiterhin mit Nachdruck ein. 

Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist nur eine der Maßnahmen im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Dieses beinhaltet außerdem verschiedene Erleichterungen für Bürger*innen und Unternehmen im Alltag. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung eines Hotelmeldescheins für inländische Gäste, Erleichterungen bei der Meldung von Arbeitsunfällen und die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bereitzustellen. Damit erleichtern wir den Alltag der Menschen und Unternehmen und bauen unnötige Bürokratie ab. 

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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