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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Georg S. •

Warum gibt es bislang keinen Untersuchungsausschuss zur Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan?

Bundestagsabgeordneter Frank Schwabe nannte die Korruption durch Aserbaidschan als den „parlamentarisch größten Skandal seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland“. Haypress-Recherchen zeigen, dass über 2 Dutzend ehemalige und aktive Abgeordnete – aller Parteien – involviert sind. (https://twitter.com/HAYPRESS_news/status/1567916591903375367).

Geheime Dokumente, die VICE einsehen konnte, belegen die jahrelangen Anstrengungen Bakus, in Berlin Unterstützer für Aserbaidschans Vorhaben zu gewinnen, die bis 2023 jahrhundertelang armenisch bewohnte Region Bergkarabach zurückzuerobern (tinyurl.com/ygpqrbre). Die Region wurde nach Bakus Angriff ethnisch gesäubert. Die angestammte indigene armenische Bevölkerung – über 100.000 Menschen – mussten fliehen, eine de-facto Demokratie wurde aufgelöst. Deutsche Politiker waren, wie aufgezeigt, durch Korruption direkt oder indirekt daran beteiligt.

Daher die Frage: Warum unterbleibt ein Untersuchungsausschuss zur lückenlosen Aufklärung?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen primär zur Kontrolle der Exekutive. Im Koalitionsvertrag haben wir als Ampel-Koalition einen Untersuchungsausschuss zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre nicht festgehalten.

Verdeckte Einflussnahme auf politische Entscheidungen schadet dem Vertrauen in Demokratie und trägt maßgeblich zur Politikverdrossenheit bei. Deswegen hat eine lückenlose Aufklärung von Verstößen eine hohe Priorität für unsere Fraktion. 

Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit ist ein Straftatbestand und wird im § 108e StGB geregelt. Eine Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und Beihilfe hierzu wurde im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre im Dezember 2023 von der Generalstaatsanwaltschaft München erhoben.

Auf die Korruptionsbekämpfung im parlamentarischen Raum gehen wir mit einem Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung ein. In Zukunft soll jede unzulässige Interessenvertretung durch Mandatsträger*innen laut dem neuen § 108f StGB unter Strafe gestellt werden. Somit erweitern wir die eng gefasste Strafbarkeit, die zu den Freisprüchen in der sogenannten Maskenaffäre geführt hat.

Seit vielen Jahren kämpfen wir Grüne im Bundestag für mehr Transparenz in der Politik und haben auch aus der Opposition heraus Druck erzeugen können, der zur Einführung des ersten verpflichtenden Lobbyregisters im Jahr 2022 beigetragen hat. Mit diesem Riesenschritt wurde eine jahrelange Blockadehaltung der damaligen Regierung aufgebrochen.

Mit einer umfassenden Reform, die am 1. März in Kraft getreten ist, haben wir das Lobbyregistergesetz nun deutlich verschärft. Zudem wird zum 1. Juni der exekutive Fußabdruck eingeführt. Dadurch wird nachvollziehbar, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen hat.

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

 

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