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Boris Mijatović
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Frage von Samrawit D. •

Wie bewerten Sie einen Angriff auf einen souveränen Staat? Halten Sie militärische Einsätze für gerechtfertigt?

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Sehr geehrter Herr Samrawit D.,

die internationale Gemeinschaft hat sich mit Gründung der UN auf ein Gewaltverbot in der internationalen Ordnung verständigt. In der Präambel der UN-Charta ist festgeschrieben: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen [sind] fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, …“.

Angriffskriege auf souveräne Staaten sollten so ausgeschlossen werden. In den letzten 70 Jahren hat die Welt jedoch mehrfach erlebt, dass dieser Vorsatz nicht eingehalten wurde. Mit Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes wurde neben Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auch diskutiert, das Verbrechen der Aggression zum Gegenstand der Rechtsprechung zu machen. Ich bin sehr dafür, dies weiterzuführen.

Der Einsatz militärischer Mittel ist in Kapitel 7 nach UN-Charta geregelt. In Artikel 39 heisst es: „Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt.“ Hier kommt den sogenannten Veto Mächten eine hohe Verantwortung zu. Im aktuellen Fall des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen den Nachbarn Ukraine ist die UN erneut blockiert.

Militärische Einsätze sind somit immer Einzelfallentscheidungen und bedürfen genauer Prüfung. Dies machen der Deutsche Bundestag, in dem alle Mandate der Bundeswehr zu Auslandseinsätzen im Parlament regelmäßig geprüft und entschieden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Boris Mijatovic

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