Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Kleinunternehmer laut Gesetz nicht in die Kategorie der Anspruchsberechtigten fallen. Der Heizkostenzuschuss wurde mit dem ersten Entlastungspaket am 17. März 2022 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag für Wohngeldempfänger*innen als einmalige Zahlung beschlossen – also ausschließlich für Personen aus Privathaushalten, die wohngeldberechtigt sind.
Wähle weise vor Ort!
Mach den Check zur
Landtagswahl
und erfahre, welche
Kandidierenden zu dir passen!


