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Bettina Hagedorn
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Frage von Dirk B. •

300 Euro EPP über Elster bekommen aber wie?

Hallo, ich habe als Arbeiter die 300 Euro bekommen.
Meine Frau verdient etwas dazu weil sie jemanden zu Hause bei der Pflege hilft. Sie bekommt dafür einen kleinen Teil vom pflegegeld.
Es müssten ihr damit doch eigentlich auch die 300 Euro EPP zustehen, oder?
Was muss ich bei Elster ausfüllen damit der Betrag gezahlt wird?
Vielen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. Februar 2023, die ich Ihnen gerne beantworte.

Leider geht aus Ihrer Frage nicht eindeutig hervor, in was für einem  Beschäftigungsverhältnis Ihre Frau steht. Wenn es sich bei der Tätigkeit Ihrer Frau um ein Minijobverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung handelt, dann hätte Ihre Frau für den Fall auch Anspruch auf die Energiepreispauschale, wenn der Arbeitgeber Ihre Frau als Beschäftigte offiziell zur Lohnsteuer angemeldet hat. Dieses ist die Voraussetzung dafür, ob Ihre Frau anspruchsberechtigt ist oder nicht - Ihre Frau müsste den Sachverhalt unbedingt persönlich mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Falls die Klärung des Sachverhalts mit dem Arbeitgeber Ihrer Frau eindeutig ergibt, dass Sie anspruchsberechtigt wäre, dann gilt laut Bundesfinanzministerium folgendes: „Erfolgte keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022“.

Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend. Sie müssen keine weiteren besonderen Angaben machen beim Ausfüllen der Steuererklärung. Sollte das Finanzamt feststellen, dass Ihrer Ehefrau ebenfalls die Energiepreispauschale zusteht und diese nicht ausgezahlt wurde, dann werden die 300 Euro mit Ihren Steuern verrechnet und gegebenenfalls in Form einer Steuerrückzahlung erstattet.  

Für weitere Detailfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie zudem ausführliche Informationen zur Energiepreispauschale unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html 

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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