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Bettina Hagedorn
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Frage von Habs-Joachim G. •

Meine Frau und ich sind beide Rentner. Im Dezember haben wir jeweils 300 Euro Energiekostenpauschale auf unser Konto überwiesen bekommen. Wo trage ich die 300 Euro bei Elster Steuererklärung ein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01. März.

Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung. 

Es gilt also: die 2x 300 Euro Energiepreispauschale müssten in der Angabe Ihrer gesamten Bruttorente für das Jahr 2022 mit einberechnet sein und auch so in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte.

Ihre

Bettina Hagedorn

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