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Bettina Hagedorn
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Frage von Sonja S. •

Ich beziehe Krankengeld und wurde während der Krankheit gekündigt. Wer zahlt mir die Energiepauschale? Wurde an uns nicht gedacht?

Sehr geehrte Frau Hagedorn, ich denke das gerade auch Krankengeldbezieher ein Anrecht auf die Energiepauschale haben,da man durch das geringe Einkommen jeden Euro gebrauchen kann. Rentner mit Minijob bekommen sie 2x und wenn sie noch Rente von dem oder der verstorbenen Mann/Frau bekommen gibt es sie 3x. Das kann doch nicht richtig sein. Ich bin nach 41Jahren Arbeit schwer krank geworden und gucke jetzt in die Röhre. Finden Sie das in Ordnung?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Februar, in dem Sie fragen, ob Sie als jemand, der nach 41 Berufsjahren langfristig erkrankt ist und deshalb Krankengeld bezieht, keinen Anspruch auf die Energiepauschale hat. Die gute Nachricht für Sie ist: nein, Sie sind nicht von der Politik „vergessen worden“, sondern Sie erhalten die Energiepreispauschale zwar nicht „automatisch“, aber über Ihren Steuerbescheid für 2022 sehr wohl dennoch nachträglich.

Allerdings möchte ich vorab unbedingt eines richtig stellen: Fakt ist, dass ALLE Anspruchsberechtigten die Energiepauschale immer NUR EINMAL erhalten. Sie schreiben: „Rentner mit Minijob bekommen sie 2x und wenn sie noch Rente von dem oder der verstorbenen Mann/Frau bekommen gibt es sie 3x. Das kann doch nicht richtig sein.“ Diese Aussage von Ihnen ist definitiv falsch.

Aber nun zu Ihrem konkreten Fall: ab der sechsten Krankheitswoche wird das Krankengeld von der jeweiligen Krankenkasse ausbezahlt, und Sie erhalten von Ihrem bisherigen Arbeitgeber keine weitere Lohnfortzahlung. Die Krankenkassen übernehmen dabei KEINE zusätzlichen Posten wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Daher wird auch die Energiepauschale von 300 Euro nicht von den Krankenkassen überwiesen.

Fakt ist: Jede(r) Angestellte(r), die/der sich in einem AKTIVEN Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, erhielt die 300 Euro Energiepauschale im Herbst automatisch vom Arbeitgeber. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wurde so durch die Energiepreispauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Dies hatte den Vorteil, dass der Bürokratie-Aufwand klein blieb und trotzdem die Menschen schnell das Geld in diesen schwierigen Zeiten auf dem Konto hatten. Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer handelt es sich allerdings – wenn man Krankengeld bezieht -  um keine „aktive Beschäftigung“, weshalb die Energiepreispauschale auch nicht über das „normale Gehalt“ ausbezahlt werden konnte. Trotzdem sind Sie als Krankengeldempfängerin anspruchsberechtigt und erhalten die Energiepreispauschale nachträglich über Ihren Steuerbescheid 2022. Sie müssen also nur insofern selbst aktiv werden, indem Sie Ihre Steuererklärung für 2022 beim Finanzamt einreichen. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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