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SPD
• 26.06.2023

Damit derartige „Mängel in Zukunft nicht wiederholt“ werden, sollten Sie Ihre Rentenversicherung persönlich darauf aufmerksam machen, dass solche Formulierungen eher Verwirrung auslösen, denn schließlich leben Institutionen auch vom Feedback der Bürgerinnen und Bürger, damit sich Verwaltungsstrukturen nachhaltig verbessern.

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SPD
• 05.05.2023

Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.

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SPD
• 04.04.2023

Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.

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