Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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