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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Astrid F. •

Energiepauschale für Kleinunternehmer mit Minijob?

Guten Tag Frau Hagedorn,

ich habe von meinem Arbeitgeber, bei dem ich als Minijobber angestellt bin, die Aufforderung erhalten, anzugeben, ob es mein "erstes Dienstverhältnis" bei ihm ist. Leider konnte ich keine für mich deutliche Definition finden, was unter einem "erstes Dienstverhältnis" verstanden wird und ob es auf mich zutrifft. Mein Haupteinkommen beziehe ich aus meiner Selbstständigkeit als Kleinunternehmer, mein Minijob ist mein Nebenverdienst.
Ich würde gerne von Ihnen wissen:
1) ob ich die Energiepauschale überhaupt erhalte
2) und falls ja, ob ich sie über meinen Arbeitgeber erhalte (bzw. gilt mein Minijob als erstes Dienstverhältnis)?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur 300 Euro Energiepauschale. JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig  davon, wieviel Sie verdienen. Voraussetzung ist allerdings natürlich, dass Ihr Arbeitgeber für Sie eine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, was Sie persönlich mit ihm abklären müssen. Die Abfrage von Ihrem Arbeitgeber, ob es sich in Ihrem Fall um das „erste Dienstverhältnis“ handelt, dient dazu, dass er ausschließen muss, dass die Energiepauschale nicht doppelt ausgezahlt wird (wenn jemand z.B. einen weiteren Job hätte). Ihr Arbeitgeber teilt die Auszahlung der 300 Euro an Sie dem Finanzamt mit, wo diese Auskunft vermerkt wird, damit auch beim Finanzamt eine Doppelauszahlung ausgeschlossen werden kann.

Jede(r) Angestellte, der sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, bekommt am Ende auch die 300 Euro Energiepauschale automatisch mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Die 300 Euro Energiepauschale müssen versteuert werden, d.h. geringfügig Beschäftigte wie Sie mit einem Verdienst von 450 Euro profitieren von den 300 Euro mehr als Gutverdienende.  Auch Studierende, die „jobben“, oder Rentnerinnen und Rentner, die noch zusätzlich einem Erwerb nachgehen, erhalten die 300 Euro Energiepauschale. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wird durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Dies hat den Vorteil, dass der Bürokratie-Aufwand klein bleibt und trotzdem die Menschen schnell das Geld in diesen schwierigen Zeiten auf dem Konto haben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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