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Bettina Hagedorn
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Frage von Marc B. •

Welche Begründung gibt es dafür, dass die Wärmepumpenförderung für die Konstellation "Haus auf Kinder übertragen, Eltern haben lebenslanges Wohnrecht (ggf. mit Nießbrauch)" so stark beschnitten ist?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

momentan ist es weder mir als Besitzer des Wohnhauses meiner Eltern (Schenkung zu Lebzeiten) noch meinen Eltern (beide Jahrgang 1941) mit lebenslangem Wohnrecht möglich, mehr als die Grundförderung von 30% für den EInbau einer Wärmepumpe zu beantragen.

Meine Eltern können den Antrag als Nicht-Eigentümer gar nicht wirksam stellen und ich habe weder Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus noch auf den Einkommensbonus und erhalte so maximal 35% Förderung.

Aus welchem Grund wird diese - sicherlich nicht seltene Eigentumskonstellation - bei der Förderung benachteiligt?

Ein Anreiz, meine Eltern jetzt und dann mich, wenn ich später selbst dort einziehe zu entlasten und umweltfreundlich(er) zu heizen wird hierdurch nicht geschaffen - oder ist im Einzelfall finanziell auch einfach nicht zu stemmen. Vielleicht nehmen Sie diese Anfrage als Anlass, um diese Lebenssituation bei der heute angekündigten Reform der Wärmepumpenförderung zu berücksichtigen. MfG Marc B

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 08. Juli 2026 zur Wärmepumpenförderung von maximal 35 Prozent in dem besonderen Fall, dass (in der Regel die Eltern) zu Lebzeiten Ihre Immobilie (an in der Regel die Kinder) mit einem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht zu ihrer eigenen Absicherung verschenken. Sie haben Recht: Ihr Fall ist überhaupt nicht ungewöhnlich, weil viele Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens an Verwandte verschenken, um im Todesfall die Erbschaftssteuer zu sparen. Ich kenne da durchaus etliche vergleichbare Fälle, aber ich habe noch nie gehört, dass sich die so vorzeitig Beschenkten über eine Förderhöhe von „nur“ 35 Prozent Bundesförderung bei einem Wärmepumpeneinbau beschweren, wenn sie doch in Wahrheit ohne eigenes Zutun reich beschenkt worden sind, ohne dafür Steuern entrichten zu müssen. Die Schenkung zu Lebzeiten ist nämlich vor allem ein beliebtes „Steuersparmodell“ – insofern hat der Staat Sie gemeinsam mit Ihren Eltern bereits jetzt „reich beschenkt“ und Sie werden keinesfalls vom Staat bei der Förderung „benachteiligt“. Ihre Frage beantworte ich gern.

Bereits in der Ampel-Koalition wurde ab dem 1. Januar 2024 die geltende Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft gesetzt, die eine Grundförderung von 30 Prozent für Sie als eingetragener Eigentümer ermöglicht. Diese Förderung des Einbaus von Wärmepumpen in Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bestands- und Neubau-Gebäudesektor wird seitdem mit Milliarden gefördert und enthielt von Anbeginn eine sinnvolle aufwachsende Staffelung der Fördersumme. Dabei spielte seit 2024 die Schnelligkeit des Einbaus (als Marktanreiz zur perspektivischen Senkung der Preise) und die Tatsache des eigenen Wohnsitzes (zur Vermeidung von Mitnahme- und Spekulationseffekten zu Lasten der Mieter) sowie das Familieneinkommen (zur Fokussierung auf die Förderung von Haushalten ohne große Investitionskraft) eine entscheidende Rolle. Diese Staffelung ist aus meiner Sicht sozial und ökologisch ausgewogen und fair, um die Klimaschutzziele effektiv zu erreichen, und daran hat sich mit der Überarbeitung für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch die Koalition aus SPD, CDU/CSU auch nichts geändert.

Seit dem 24. Februar 2026 hat sich diese Koalition bereits auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verständigt, das am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf beschlossen worden ist, so dass die auskömmliche Finanzierung der Förderung – trotz erkennbarer Haushaltsengpässe - bis mindestens 2029 gesichert ist. Vor allem begrüßen wir Sozialdemokraten, dass der Mieterschutz gegenüber der alten Regelung deutlich verbessert wird. Bisher gab es keinen Mieterschutz vor explodierenden Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungsumbauten durch die Eigentümer und die Vorgaben zum Heizungstausch im Bestand wurden pragmatisch flexibilisiert.

Zusätzlich hat die Bundeswirtschaftsministerin am 7. Juli 2026 eine Neuordnung der Förderbedingungen verkündet, die bereits ab dem 21. Juli 2026 gilt und die Förderung zielgenauer ausgestalten soll, um die verfügbaren Milliarden dorthinzulenken, wo sie den größten Klimaeffekt erzielen können. Denn Fakt ist: bereits jetzt, dass Wärmepumpen als zentrale Zukunftstechnologie sich – trotz aller Negativ-Propaganda – entscheidend bei den Kunden durchgesetzt haben und im Jahr 2025 erstmals bei allen verkauften Heizungen bundesweit auf Platz eins lagen - deutlich vor der Gasheizung, die dauerhaft mit der immer teurer werdenden fossilen Energie betrieben werden muss.

Die zusätzlichen 5 Prozent möglicher Förderung, mit denen Sie auf die von Ihnen genannten 35 Prozent kommen könnten, resultieren aus dem sogenannten „Effizienzbonus“ – etwa für die Nutzung natürlicher Kältemittel oder spezieller Wärmequellen –, der unabhängig von der Eigennutzung gewährt werden kann. Aus meiner Sicht ist es überaus fair und angemessen, dass Sie diese maximale Förderquote von 35 Prozent erhalten können, wenn Sie als Eigentümer und künftiger Bewohner der Immobilie in ein zukunftsfähiges Heizungssystem investieren wollen, das gleichzeitig Ihren betagten Eltern eine gute und bezahlbare Wärmeversorgung ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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