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Bettina Hagedorn
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Frage von Marc B. •

Welche Begründung gibt es dafür, dass die Wärmepumpenförderung für die Konstellation "Haus auf Kinder übertragen, Eltern haben lebenslanges Wohnrecht (ggf. mit Nießbrauch)" so stark beschnitten ist?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

momentan ist es weder mir als Besitzer des Wohnhauses meiner Eltern (Schenkung zu Lebzeiten) noch meinen Eltern (beide Jahrgang 1941) mit lebenslangem Wohnrecht möglich, mehr als die Grundförderung von 30% für den EInbau einer Wärmepumpe zu beantragen.

Meine Eltern können den Antrag als Nicht-Eigentümer gar nicht wirksam stellen und ich habe weder Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus noch auf den Einkommensbonus und erhalte so maximal 35% Förderung.

Aus welchem Grund wird diese - sicherlich nicht seltene Eigentumskonstellation - bei der Förderung benachteiligt?

Ein Anreiz, meine Eltern jetzt und dann mich, wenn ich später selbst dort einziehe zu entlasten und umweltfreundlich(er) zu heizen wird hierdurch nicht geschaffen - oder ist im Einzelfall finanziell auch einfach nicht zu stemmen. Vielleicht nehmen Sie diese Anfrage als Anlass, um diese Lebenssituation bei der heute angekündigten Reform der Wärmepumpenförderung zu berücksichtigen. MfG Marc B

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