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Bernd Westphal
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Frage von Margarete P. •

Ist es möglich, dass derselbe Gasversorger (gleichzeitig Netzbetreiber) dem einen Kunden den Gaspreis um das 5fache (v. 5 auf 25 ct/kwh) und dem anderen von 4,5 auf 5,8 ct erhöht?

Hintergrund: wir haben nach 16 Jahren Kunde beim o.g. Gasversorger für 4 Jahre gewechselt und sind seit 1.4.21 nun wieder beim ursprünglichen Gasanbieter = Netzbetreiber. Der andere Kunde hat nie gewechselt. Nun wurde uns die Marktliberalisierung des Energiemarktes ja angepriesen und die Verbraucher wurden seitens der Politik und der Verbraucherverbände regelrecht aufgefordert zu wechseln. Nun sind diejenigen die Gelackmeierten, die das gemacht haben. Denn die AGB lesen die wenigsten Kunden. Sehen Sie eine Möglichkeit, eine Gaspreis-Vereinheitlichung per Gesetz zu schaffen? Zumindest ein Verbot des fünffachen Preises? Halten Sie ein solches Vorgehen noch mit der sozialen Marktwirtschaft vereinbar?

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Sehr geehrte Frau P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Die aktuelle Situation bedingt durch den russischen Angriffskrieg stellt uns alle vor große Herausforderungen und gerade der Energiemarkt ist von den Auswirkungen direkt betroffen.

Eine Gaspreis-Vereinheitlichung per Gesetz zu schaffen ist aufgrund von vielen Faktoren eher unwahrscheinlich. Gas wird am Großhandelsmarkt sowohl langfristig (Terminhandel) als auch kurzfristig (Spotmarkt) gehandelt. Allgemein werden Preise in unserem Wirtschaftssystem auf der Basis von Angebot und Nachfrage von den Unternehmen frei gebildet. Dennoch sind preisrechtliche Normen einzuhalten. Anstatt Verbote, schlägt die Bundesregierung mit einer Gaspreisbremse einen anderen Weg ein.

Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner haben die Einigung auf einen "Abwehrschirm" von bis zu 200 Milliarden Euro verkündet. Und dafür hat eine Experten-Kommission nun ein mögliches Modell für den Gaspreisdeckel vorgestellt.

Ein Gaspreisdeckel ist eine festgelegte Obergrenze was bedeutet, dass die Regierung einen fixen Preis festlegt, den die Energieversorger als äußerstes Maximum verlangen dürfen. Bei einer Übersteigung des Gas-Einkaufspreises beim Fixpreis, wird der Staat bei der Differenz aufkommen und nicht wie bisher der Endkunde, an den die höheren Einkaufspreise bisher weitergegeben wurden. Die eingesetzte Experten-Kommission hat nun den ersten Vorschlag gemacht, dem zur Folge der Staat die Abschlags-Zahlung im Dezember übernimmt und ab März 2023 dann ein Gas-Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde folgen soll. Über diesen Vorschlag wird nun in der Bundesregierung beraten.

Herzliche Grüße

Bernd Westphal

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