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Bernd Westphal
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Frage von Henner L. •

Frage an Bernd Westphal von Henner L. bezüglich Umwelt

Guten Tag, Herr Westphal

ab dem Januar 2020 sollen intelligente Stromzähler für Privathaushalte Pflicht werden. Eine entsprechende Verordnung plant das Bundeswirtschaftsministerium. Die Geräte können den Verbrauch nach Uhrzeiten erfassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen lehnt einen Zwang ab. Mangels variabler Stromtarife stünde den Kosten von bis zu 100 € pro Haushalt und Jahr bislang kein Nutzen entgegen — dieses schreibt test, das monatliche Magazin der Stiftung Warentest.
Weil meine Befürchtung ist, dass hier die Bundesregierung wieder einmal dem Regulierungswahn folgt, ohne dass ein Nutzen dahinter steht, interessiert mich ihre Haltung zu diesem Thema. Dafür vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lenfers,

vielen Dank für Ihre Frage zum anstehenden Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Bitte erlauben Sie mir erst einige generelle Worte zu dem Gesetzesvorhaben zu schreiben.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei bisher nur um ein Gesetzesvorhaben handelt. Das Gesetz ist somit vom Bundestag bisher weder diskutiert noch verabschiedet worden. Dementsprechend wird es natürlich noch inhaltliche Änderungen im Zuge des parlamentarischen Prozesses geben.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist, sowohl die Energieeffizienz als auch die Energiewende voran zu bringen. Die Energiewende wird dadurch befördert, dass alle Anlagen ab 7 kW zum Einbau der digitalen Messsysteme verpflichtet werden sollen, womit die volatil auftretende Einspeisung in das Stromnetz beherrschbar gemacht und die Versorgungssicherheit abgesichert werden soll.

Die Energieeffizienz profitiert von dem geplanten Gesetzesvorhaben dadurch, dass den Verbrauchern die genauen Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen, wodurch diese Effizienzmaßnahmen gezielt umsetzen können. Weiterhin kann der Verbrauch besser an die volatilen Energieträger angepasst werden, wodurch ebenfalls die Versorgungssicherheit unterstützt wird. Hinzu kommt, dass intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife erlaubt, in denen der Letztverbraucher wirtschaftliche Anreize zu Verbrauchsverlagerungen erhält. Hier würden intelligente Messsysteme also direkt an dem von Ihnen genannten Kritikpunkt anschließen, dass es bisher keine variablen Stromtarife gibt.

Das Gesetzesvorhaben muss dabei im Rahmen der dritten Binnenmarktrichtlinie Strom und Gas (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) gesehen werden. Hier ist ein Ziel von 80 Prozent vorgegeben, allerdings unter der Prämisse, dass dieses Ziel einer genauen Kosten-Nutzen Analyse unterzogen wird. In diesem Sinne soll auch die nationale Rolloutstrategie organisiert werden.

Dabei ist für mich klar, dass diese Kosten-Nutzen Analyse ein positives Ergebnis aufzeigen muss, der Verbraucher also tatsächlich mehr Nutzen als Kosten von dem Einbau von intelligenten Messsystemen hat. Aus diesem Grund ist eine klare Staffelung zwischen den verschiedenen Verbrauchergruppen vorgesehen. Die von Ihnen erwähnte jährliche Betrag von 100 Euro ist derzeit für Verbraucher über 6.000 kWh jährlich vorgesehen und errechnet sich aus der möglichen Kostenersparnis von 80 Euro und den üblichen Kosten für digitale Haushaltszähler von 20 Euro. Für Letztverbraucher mit niedrigeren Jahresstromverbräuchen sind natürlich auch geringe Kostenersparnisse vorgesehen, da das Einsparpotenzial entsprechend niedriger ist.

Des Weiteren müssen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Der Einbau von intelligenten Messsystemen darf nicht dazu führen, dass die sensiblen Verbrauchsdaten von den Letztverbrauchern in die falschen Hände gelangen. Die geäußerten Bedenken von Verbraucherzentralen und anderen Akteuren müssen deshalb näher betrachtet und im Rahmen der parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden. Deshalb wird im parlamentarischen Prozess eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile notwendig sein.

Gerne können Sie mich auch in meiner Bürgersprechstunde im Wahlkreis besuchen, wenn von Ihrer Seite noch Nachfragen bestehen oder mich einfach direkt über meine E-Mailadresse bernd.westphal@bundestag.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Westphal

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