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Bernd Rützel
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Frage von Sven R. •

Sollte nicht statt dem „Rentner-Soli“ lieber der vom Betriebsrentner gezahlte Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung abgeschafft werden, damit Rentner genug Betriebsrente bekommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Idee, mit einem sog. Boomer-Soli eine Abgabe auf Alterseinkünfte zur Finanzierung ärmerer Rentnerinnen und Rentner einzuführen, stammt vom Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Ich habe mich sehr klar dagegen positioniert.

Mit diesem Vorschlag wird Gerechtigkeit gegeneinander ausgespielt, eine alte Generation gegen eine junge Generation. Das ist nicht gut. Viele haben sich über lange Zeit etwas aufgebaut und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt. Die Rente ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Wer in Rente geht, muss sich darauf verlassen können, dass niemand um die Ecke kommt und sagt: „Geben Sie mal 10 Prozent ab.“ Ideen gibt es viele und dafür haben wir die Rentenkommission, die sich mit der Finanzierbarkeit, aber auch der Gerechtigkeitsfrage des Rentensystems in unserem Land beschäftigt. Der Boomer-Soli ist aber wohl eher ein Sommerloch-Thema. Das Arbeitsleben unserer Bürgerinnen und Bürger ist ein Marathonlauf und da müssen Sie am Ziel Zuverlässigkeit haben.

Was die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten angeht, ist es meine Überzeugung, dass wir hier zum halben Krankenversicherungsbeitrag zurückkehren müssen.

Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass wir im Dezember 2019 die bisherige Freigrenze in einen echten Freibetrag umgewandelt haben. Durch die Umwandlung der Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag bleibt seit 2020 zunächst ein Betrag in Höhe von 159,25 Euro beitragsfrei. Dieser Betrag ist für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wurde dadurch im Jahr um bis zu 300 Euro entlastet. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dadurch de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Davon profitieren auch Versicherte, die sich für eine Einmalauszahlung entschieden haben. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die bei Einmalzahlungen fiktiv auf die nächsten zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt.

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil des SPD-Wahlprogramms. In den Koalitionsvertrag hat es dieses Ziel leider nicht geschafft, da wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Ich teile Ihre Enttäuschung darüber.

Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass es sehr viele Beschäftigte gibt, die gar keine Betriebsrente erhalten. Für sie braucht es eine gesetzliche Rente, die ausreicht. Daneben sind wir gerade dabei, die Betriebsrenten gesetzlich weiterzuentwickeln, damit die Betriebsrente für mehr Menschen günstiger und selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird – auch in kleineren Unternehmen.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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