(...) Damit diese überhaupt eine Online-Leserschaft finden, sind sie darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden. Zum Schutz der Investitionsleistung der Presseverleger und der kreativen Leistung der Journalisten haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb einen alternativen Kompromiss unterstützt, der eine sogenannte Vermutungsregelung eingeführt hätte. Diese hätte es Presseverlegern erlaubt, in eigenem Namen gegen die Verletzung der Rechte der Journalisten zu klagen, sodass die Rechtsdurchsetzung der Rechte der Journalisten gegen große Plattformbetreiber einfacher gewesen wäre, ohne diese ihrer Rechte zu berauben. (...)
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