(...) Mit dem EU Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet werden. Ausgenommen davon ist unter anderem der breit gefasste Bereich der Daseinsvorsorge, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. (...)
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