Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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