
Im Sinne der Verkehrssicherheit halte ich es für sinnvoll und vertretbar, verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und -kraftfahrer im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) auf ihre grundsätzliche Eignung zur Verkehrsteilnahme zu überprüfen, ehe sie ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen – unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder in Deutschland ansässige EU-Bürgerinnen und -Bürger handelt.