
Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.