Für eine Wiedereinsetzung der Vermögensteuer gibt es aktuell im Bundestag keine Mehrheit. CDU und CSU lehnen eine solche Reform kategorisch ab. Deshalb konzentrieren wir uns im Moment auf die Vorhaben, bei denen wir in der Koalition Verbesserungen erreichen können.
Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Die Aufgabe der Kommission besteht darin, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung zu erarbeiten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts.
Grundsätzlich gilt: Für das Jahr 2026 wurde die Einkommensteuer nicht erhöht – auch nicht „durch die Hintertür“.
die demografische Entwicklung stellt die gesetzliche Rentenversicherung in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Hierfür ist die Geburtenziffer ein wichtiger Indikator, denn die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen.

