Setzt sich Ihre Partei für eine Änderung des Art. 33. Absatz 5 GG (Alimentation von Beamten) ein?
Man könnte Pensionen temporär um 10% kürzen und damit einen staatlichen ETF-Fonds aufbauen. Die Ausschüttungen, die dieser Fonds jedes Jahr tätigt, werden 1:1 an die Rentner ausgeschüttet und sind steuerfrei. Vorteil: Pensionäre stehen nach wie vor besser da als Rentner, da SICHERE Pensionen dann noch immer lange Zeit höher sind als UNSICHERE Renten. Das Risiko wird dann nicht nur auf Rentner abgewälzt. Wenn der Fonds genug Kapital aufgebaut hat, damit sich Renten und Pensionen angleichen, kann man den dann sog. Pensions-Soli von Pensionären wieder abschmelzen. Sollte der Fonds wirtschaftlich schlecht laufen, kann man den Pensions-Soli wieder erhöhen. Renten und Pensionen wären gekoppelt. Ergebnis wäre ein solidarisches System, bei dem die Pensionen nicht wieder den Renten so enteilen würden wie jetzt.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Vorschlag.
Grundsätzlich stellt sich zu Recht die Frage, ob die Unterschiede zwischen Pensionen und der gesetzlichen Rente noch zeitgemäß sind. Ich persönlich habe etwa große Sympathie für den Vorschlag, dass die gesetzliche Rente solidarisch von allen für alle finanziert wird – von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten. Bei einer solch weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems stellen sich aber grundlegende Fragen, die zuvor geklärt werden müssten. Deshalb beschäftigt sich die Alterssicherungskommission, die ich im Dezember 2025 eingesetzt habe, auch mit der Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

