Viele Mitversicherte – wenn auch in der Tat nicht alle – leisten tatsächlich wichtige, gesellschaftsrelevante Arbeit: Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige oder sind etwa selbst erwerbsgemindert. Diesen Menschen wollen wir keine Steine in den Weg legen. Der aktuelle Entwurf der GKV-Finanzreform sieht einen Eigenbeitrag für die Mitversicherung vor – mit Ausnahmen u.a. für die genannten Gruppen.
Über die Länge dieser Karenzzeit kann man diskutieren. Ein pauschales, lebenslanges Verbot würde gerade junge Politikerinnen und Politiker wohl übermäßig in ihrer Berufsfreiheit einschränken.
die Grundrente ist keine allgemeine Mindestrente, sondern ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, der bedarfsgerecht und zielgenau unterstützen soll.
Dieses wichtige Ziel kann nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erreicht werden.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.
Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.

