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Frage von Thea A. •

Warum zählen Geschwister nicht zur Familie? Ausweitung der Freibeträge für das selbstgenutzte! Familienheim auf Geschwister (!)--- m.E. eklatante Gerechtigkeitslücke im aktuellen Erbschaftssteuerrecht

Warum zählen im aktuellen Erbschaftssteuer die Geschwister nicht zur Familie? Ich begrüße diesbzgl. Ihr Vorhaben des Lebensfreibetrages. Auch den Schutz des Elternhauses, wenn Erben dort wohnen bleiben. Doch AKTUELL gibt es nur hohe Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkelkinder..." UND NICHT für GESCHWISTER? Es geht z.B. um ein gemeinsam von Geschwistern selbst bewohntes Familien-Elternhaus, das sich im Eigentum (je 50%) befindet und den gemeinsamen Lebensmittelpunkt bildet. Bspl.: Zwei Schwestern, ledig, ohne Kinder. Im Todesfall einer der Schwestern fällt für die erbende Schwester eine extrem hohe Erbschaftssteuer an, obwohl die Immobilie innerhalb der Familie weitergegeben und selbst bewohnt wird. Meist unbezahlbar. Die Schwester verliert ihr zu Hause, obwohl sie es mit der Familie aufgebaut hat. Wird sich die SPD- auch falls sich der Lebensfreibetrag nicht durchsetzen sollte!!!- dafür einsetzten, das Geschwister erbrechtlich nicht weiter wie Fremde eingestuft werden.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Hintergrund ist unter anderem, dass Eltern und Kinder regelmäßig füreinander wirtschaftlich Verantwortung übernehmen. Teils ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben, etwa in Form von Unterhaltspflichten. Bei Geschwistern ist dies in der Regel nicht der Fall. Sie beschreiben allerdings einen Fall, in dem diese Logik zu kurz greift. Das von meinen SPD-Kolleginnen und Kollegen vorgeschlagene Konzept zur Erbschaftsteuerreform sieht daher vor, die Unterscheidung nach Verwandtschaftsgrad bei Erbschaften innerhalb der Familie abzuschaffen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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