Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass beide Anpassungen – die Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent und die Anpassung des neuen Pflegebeitragssatzes – in einem Schritt automatisiert umgesetzt und so Verwaltungskosten gespart werden konnten
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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