Kündigungen können sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie langjährig beschäftigte oder älter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber weniger schutzwürdigen Kollegen benachteiligen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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