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Frage von Ines L. •

Wäre es im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht an der Zeit, eine Unkündbarkeit für langjährige Mitarbeiter (z. B. ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit oder 5 Jahren vor dem Renteneintritt) gesetzlich zu verankern

„Wäre es im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht an der Zeit, eine Unkündbarkeit für langjährige Mitarbeiter (z. B. ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit oder 5 Jahren vor dem Renteneintritt) gesetzlich zu verankern, um den Trend der ‚betriebsbedingten‘ Entsorgung erfahrener Fachkräfte zu stoppen?“

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.

das geltende Recht verpflichtet den Arbeitgeber bereits im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen soziale Gesichtspunkte, unter anderem die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter, bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen. Beide Kriterien sind zentrale Faktoren für die Schutzwürdigkeit der Beschäftigten. Kündigungen können sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie langjährig beschäftigte oder älter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber weniger schutzwürdigen Kollegen benachteiligen. 

Ergänzend sehen Tarifverträge in der Praxis teilweise Regelungen vor, nach denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen - etwa nach langjähriger Betriebszugehörigkeit oder ab einem bestimmten Lebensalter - unkündbar sind. Solche weitergehenden Schutzregelungen müssen sachgerecht den Tarifvertragsparteien überlassen werden, da diese im Rahmen der Tarifautonomie die branchenspezifischen Besonderheiten und Interessenlagen differenziert berücksichtigen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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