Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen, wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sind die Bundesländer zuständig.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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