Weder die Geschäftsordnung noch die Hausordnung des Deutschen Bundestages sehen eine Kleiderordnung für Abgeordnete vor und das aus gutem Grund: Jedes Mitglied des Bundestages ist für sein persönliches Erscheinungsbild selbst verantwortlich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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