Welche Regelung ist vorgesehen für ATZler bei der geplanten Abschaffung der "Rente mit 63"? Gilt der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge?
Sehr geehrte Frau Bas,
mit großer Verunsicherung verfolge ich die Vorschläge der Rentenkommission, insbesondere die geplante Abschaffung der "Rente mit 63". Als besonders langjährig Versicherte (Jahrgang 1963; 46 1/2 aktive Arbeitsjahre; 49 Einzahlungsjahre incl. der ATZ-Phase) bin ich derzeit in der passiven ATZ und gehe dann mit 65 Jahren nahtlos in die Rente über. Welche Übergangsregeln wird es für uns ATZler geben? Greift der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge? Es gibt einen rechtskräftigen ATZ-Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeber. Freundliche Grüße I. Z.

