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Frage von Iris Z. •

Welche Regelung ist vorgesehen für ATZler bei der geplanten Abschaffung der "Rente mit 63"? Gilt der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge?

Sehr geehrte Frau Bas,

mit großer Verunsicherung verfolge ich die Vorschläge der Rentenkommission, insbesondere die geplante Abschaffung der "Rente mit 63". Als besonders langjährig Versicherte (Jahrgang 1963; 46 1/2 aktive Arbeitsjahre; 49 Einzahlungsjahre incl. der ATZ-Phase) bin ich derzeit in der passiven ATZ und gehe dann mit 65 Jahren nahtlos in die Rente über. Welche Übergangsregeln wird es für uns ATZler geben? Greift der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge? Es gibt einen rechtskräftigen ATZ-Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeber. Freundliche Grüße I. Z.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Z.

die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. 

Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist. 

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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