Mir ist bewusst, dass insbesondere die Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bei vielen Patientinnen, Patienten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten Verunsicherung ausgelöst hat.
Ohne Gegensteuern wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen – das hätte einen Gesamtbeitragssatz von 19,3 Prozent bedeutet.
Als ehemalige Gesundheitspolitikerin weiß ich, wie wichtig eine verlässliche ambulante psychotherapeutische Versorgung für die Betroffenen und ihre Familien ist.
Der Handlungsbedarf war jedoch groß. Ohne Gegensteuern wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.

