Was tun Sie gegen den Änderungsantrag des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und wie verhindern Sie die Abschaffung der Paragrafen 87, div. Sätze, SGB V bzw. das drohende psychoth. Praxissterben?
Ich bin verzweifelt. Alle geplanten Kürzungen schrägen meine berufliche Existenz und mein Dasein in meiner Praxis, für das ich mich seit 2003 stetig weiter qualifiziert habe und im speziellen für die Approbation und die Aufnahme eines hälftigen Versorgungssitzes und Praxisgründung zw. 2016 bis 2022 verschuldet habe. Es war für mich unter den alten Gegebenheiten, also vor Mitte März diesen Jahres und dem ersten Hieb der GKV gerade so möglich keine roten Zahlen zu schreiben, mit den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Regierung ist die Praxis zum Abschuß freigegeben. Sie wird sich nicht mehr tragen können und ich alleine werde keine 35 bis 40 Pat. pro Woche mehr behandeln. Bitte verhindern Sie das! Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle Hintergründe und Zahlen bekannt sind, ansonsten stehe ich Ihnen oder meine Informationsquellen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als ehemalige Gesundheitspolitikerin weiß ich, wie wichtig eine verlässliche ambulante psychotherapeutische Versorgung für die Betroffenen und ihre Familien ist. Psychische Erkrankungen gehören längst zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung, und schon heute warten viele Patientinnen und Patienten viel zu lange auf einen Therapieplatz. Für mich ist deshalb klar: Wer auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen ist, darf nicht die Leidtragende der notwendigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Der Handlungsbedarf war jedoch groß. Ohne Gegensteuern wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen – das hätte einen Gesamtbeitragssatz von 19,3 Prozent bedeutet. Das war weder den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern noch den Rentnerinnen und Rentnern zuzumuten. Das Gesetz folgt eng den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Uns war dabei wichtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten und nicht einzelne Berufsgruppen allein.
Mir ist bewusst, dass insbesondere die Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bei vielen Patientinnen, Patienten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Das nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Mittel auch weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Richtig ist: Die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V wurde gestrichen. Dieses Instrument sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit anderen fachärztlichen Gruppen vergleichbar ist. In der Praxis hat diese Regelung allerdings wiederholt zu nachträglichen Honorarabsenkungen geführt – zuletzt bekanntlich im März dieses Jahres mit der Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Durch diese Änderung sollen gerade solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Fachgruppen oder Rückforderungen künftig vermieden werden.
Innerhalb der Koalition haben wir durch einen Entschließungsantrag vereinbart, weitere Verbesserungen noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dieser Weg war notwendig geworden, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir der psychotherapeutischen Versorgung zusätzlich über 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Besonders wichtig ist der Schutz vulnerabler Patientengruppen. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden.
Grundsätzlich gilt: Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Selbstverwaltung bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden definieren. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern. Gemeinsam mit meinen Fachkolleginnen und -kollegen werde ich die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

