Sehr geehrte Frau Bas Wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehen möchte , habe ich 47 Jahre gearbeitet . Warum kann ich dann nicht abschlagsfrei in Rente gehen
Geboren bin 21.09.1965
Lehre angefangen 01.08.1980 , also noch mit 14 Jahren.
Habe immer gearbeitet , bis auf 1 Woche nach der Lehre , da war ich 1 Woche arbeitslos , und habe von 1984 bis 1988 bei der BW gedient .
Habe jetzt mit 61 Jahren schon 45 Berufsjahre .
Mfg
Ralf E.
Sehr geehrter Herr E.,
die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Die von Ihnen angesprochene Einführung einer Altersrente mit einem Renteneintritt allein nach Beitragsjahren ist von der Alterssicherungskommission nicht empfohlen worden. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie werden nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen, sondern können früher in Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

