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Frage von Jürgen W. •

Wird man bei begonnener aktiver Altersteilzeit weiterhin Abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen können, da man bei Abschluss des ATZ Vertrags ja davon ausgegangen ist.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.

die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie werden nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen, sondern können früher in Rente. 

Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist. 

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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