Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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