Weshalb wird immer noch Einkommensteuer vom gesetzlichen Rentner erhoben, obwohl der Verwaltungsaufwand dafür höher als der Nutzen ist und die meisten Rentner kaum mehr v. d. R. leben können?
Sehr geehrte Fr. Bas,
aktuell bringen Sie ein Rentengesetz in den Bundestag ein.
Die Schwerpunkte dabei sind das Absichern der 48%, die Generationenfrage, die Krankenvers. und die Steuerfreiheit von mtl. 2.000 € (ab 01.2026?) für Rentner, welche weiter arbeiten.
Da meine Rente trotz lebenslanger harter Arbeit/Einzahlung in die Rentenkasse - davon die Hälfte über der Bemessungsgrenze - bin ich gezwungen weiter zu arbeiten um den wenig anspruchsvollen Lebensunterhalt überhaupt bestreiten zu können. Die hoffentlich ab 2026 gegebene Steuerfreiheit (siehe auch Frage oben) begrüße ich als Schritt in die richtige Richtung.
Bei der 48%-Theorie sollte endlich klargestellt werden, dass diese nur für den Durchschnittsrentner gilt. Beim Verdiener über der Bemessungsgrenze ist dieser Satz wesentlich geringer und im Vergleich der über 70% bei Beamten, Politiker und sonstigen Staatsbediensteten eine reine "Lachnummer"!
Bei der Privaten Krankenversicherung muss der Wettbewerb ermöglicht werden!

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung. Da für steuerrechtliche Fragen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen zuständig ist, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich insoweit auf allgemeine Ausführungen beschränken muss:
Das Einkommensteuerrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Seit 2005 erfolgt bei den Alterseinkünften eine Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass in der Erwerbsphase die Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen nach und nach einkommensteuerlich freigestellt wurden und in der Ruhephase die Alterseinkünfte besteuert werden. Das wirkt sich im Regelfall vorteilhaft aus, denn man ist während des Erwerbslebens einem höheren Steuersatz unterworfen als im Rentenalter.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, für diejenigen, die dazu in der Lage sind und freiwillig länger arbeiten wollen, das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Hierzu erarbeitet das zuständige Bundesministerium der Finanzen die Regelungen zur Umsetzung der Aktivrente.
Das von Ihnen angesprochene Rentenniveau drückt aus, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Rechnerisch ist das Rentenniveau somit ein Verhältniswert aus verfügbarer Standardrente und verfügbarem Durchschnittsentgelt. Es sagt jedoch nichts über die individuelle Rentenhöhe aus, die sich vor allem nach der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen richtet. Insofern lässt sich auch der (Höchst-)Ruhegehaltssatz der Beamtenversorgung nicht damit vergleichen.
Ihre Kritik beim Vergleich von Pensionen und Renten kann ich persönlich aber gut nachvollziehen. Ich sehe hier eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage und habe große Sympathie für den Vorschlag, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die gesetzliche Rente würde dann solidarisch von allen für alle finanziert – von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten. Ein solches Rentensystem ist für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer, wird als gerechter empfunden und führt dazu, dass die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in unserem Land gestärkt wird. Allerdings stellen sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung grundlegende Fragen, die zuvor geklärt werden müssten. Deshalb sollte sich die Rentenkommission auch mit der Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beschäftigen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas