Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss abgewartet werden. Ganz allgemein gilt: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Wir wollen junge Menschen frühzeitig an die private Vorsorge heranführen und ihre Finanzbildung stärken – unabhängig von Herkunft oder familiärem Einkommen
Die erneuerbaren Energien sind das Rückgrat unserer künftigen Stromversorgung.
Darin empfiehlt sie unter anderem, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, und regt an, die sogenannte Wartezeit – also den Zeitraum, den ein Amt vor dem Ruhestand innegehabt worden sein muss, damit es der Pensionsberechnung zugrunde gelegt wird – zu verlängern.

