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Bärbel Bas
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Frage von Jens B. •

Ergänzungsfrage zur Schlechterstellung von Saisonarbeiter(inne)n

Sehr geehrte Frau Bas,

vielen Dank für Ihre Antwort von heute. Sie schreiben, das Wort "automatisch" im Gesetz solle vor Missbrauch schützen, aber ist hier nicht genau das Gegenteil der Fall? Das neue Gesetz ermöglicht es den Arbeitgebern erst überhaupt, Miete für Unterkünfte direkt vom Lohn abzuziehen.

Das alte Gesetz lautet: "Stellt der Arbeitgeber der oder dem Saisonbeschäftigten eine Unterkunft zur Verfügung, so muss der Mietzins angemessen sein und darf nicht vom Lohn einbehalten werden."

Das von Ihnen gebilligte Gesetz lautet jetzt: "Stellt der Arbeitgeber der oder dem Saisonbeschäftigten eine Unterkunft zur Verfügung, so muss der Mietzins angemessen sein und darf nicht AUTOMATISCH vom Lohn einbehalten werden." (Großschreibung von mir)

Für mich ist das eine klare Schlechterstellung der Arbeitnehmer, wenn ein Lohnabzug für Unterkünfte, der vorher überhaupt nicht erlaubt war, jetzt - wenn auch nur nach Vereinbarung - zulässig wird.

Wie kann das ein Schutz sein?

Vielen Dank!

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