Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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