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Grundsätzlich dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Preise festlegen – auch der Staat weiß nicht unbedingt, was der „richtige“ Preis etwa eines Liters Benzin ist. Der Kontrollmechanismus ist, dass eine Firma mit überhöhten Preisen damit rechnen muss, dass ein Konkurrent niedrigere Preise anbietet. Wichtig ist dabei: Preisabsprachen zwischen den Unternehmen sind verboten. Hier setzen wir an und sorgen mit einer Verschärfung des Kartellrechts dafür, missbräuchliches Verhalten im Kraftstoffmarkt schneller festzustellen und konsequent zu verfolgen.