Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Ja, ich glaube an diese Reformen

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Ja, ich glaube an diese Reformen
Für die Fristen, die beim Sonderkündigungsrecht einzuhalten sind, bedeutet die Streichung des Informationsschreibens keine Änderungen für die Mitglieder.
Richtig ist: Die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V wurde gestrichen.