Einbeziehung in die Sozialversicherung Aller?
Sehr geehrte Frau Bas, Abgeordnete, Selbständige, ja, das ist einfach, da diese von Beginn an und unabhängig von sonstigen Vergütungsanreizen einbezogen werden könnten. Anders etwa bei BeamtInnen, die ja für das Gemeinwesen, Politik und Ressorts die tatsächliche Arbeit machen sollen? Da müsste die öffentliche Hand neben dem Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung auch noch deutlich in der Vergütung zulegen?Siehe dazu als Ergänzung:Konkurrenzunfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Beschäftigungsmarkt. https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5388/file/FB-300.pdf, dort Zusammfassung und Schlussbemerkung.Da würden die öffentlichen Haushalte kollabieren.
Gerade deswegen setzt die öffentliche Hand ja, wie die Versicherer auch, auf nachgelagertes Risiko unter Einbeziehung der Sterbetafeln und ergo kalkulierbarer Minderausgaben infolge Versterbens Versorgungsberechtigter.Es wäre schön, wenn sich Politik da ehrlich machen würde?