Einbeziehung in die Sozialversicherung Aller?
Sehr geehrte Frau Bas, Abgeordnete, Selbständige, ja, das ist einfach, da diese von Beginn an und unabhängig von sonstigen Vergütungsanreizen einbezogen werden könnten. Anders etwa bei BeamtInnen, die ja für das Gemeinwesen, Politik und Ressorts die tatsächliche Arbeit machen sollen? Da müsste die öffentliche Hand neben dem Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung auch noch deutlich in der Vergütung zulegen?Siehe dazu als Ergänzung:Konkurrenzunfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Beschäftigungsmarkt. https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5388/file/FB-300.pdf, dort Zusammfassung und Schlussbemerkung.Da würden die öffentlichen Haushalte kollabieren.
Gerade deswegen setzt die öffentliche Hand ja, wie die Versicherer auch, auf nachgelagertes Risiko unter Einbeziehung der Sterbetafeln und ergo kalkulierbarer Minderausgaben infolge Versterbens Versorgungsberechtigter.Es wäre schön, wenn sich Politik da ehrlich machen würde?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode in einem ersten großen Schritt auf eine Rentenreform mit sechs Bausteinen verständigt. Vier Bausteine wurden bereits beschlossen: Das Rentenpaket 2025 mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 und der Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Aktivrente. Daneben wurde auch eine Reform der privaten Altersvorsorge und die Eckpunkte für die Frühstartrente im Kabinett beschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll weitere Vorschläge zur Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sich die Kommission mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Dabei wird sie sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beschäftigen. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen.
Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt zu weiteren Einzelheiten und Maßnahmen keine Auskunft geben und die von Ihnen übermittelten Fragestellungen hier auch nicht näher bewerten kann.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

