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Bärbel Bas
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Frage von Claudia M. •

Sind ausländische Bürger vorrangig verpflichtet in ihren jeweiligen Botschaften und Konsulaten um Hilfe zu bitten - anstatt Sozialleistungen von deutschen Behörden?

Die deutschen Botschaften, Generalkonsulate und Honorarkonsuln helfen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, jedes Jahr in 60-70.000 Fällen.

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) bieten deutschen Staatsbürgern Hilfe in Notfällen wie Passverlust, Geldnot oder Festnahme, indem sie beispielsweise Reiseausweise ausstellen, finanzielle Überweisungen ermöglichen oder Kontakte zu Anwälten und Ärzten vermitteln.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau M.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Inwieweit Botschaften oder Konsulate ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, unterstützen, hängt davon ab, um welche Art der Unterstützung ersucht wird, welche Unterstützungsmöglichkeiten jeweils das ausländische Recht vorsieht und inwieweit diese im Einzelfall tatsächlich zugänglich sind. Insoweit ist eine generelle Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich.

Im Übrigen hängt der Anspruch auf die Gewährung von Sozialleistungen nach deutschem Recht neben der materiellen Hilfebedürftigkeit insbesondere vom aufenthaltsrechtlichen Status der jeweiligen Person ab. Nur wenn bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind und zudem der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen finanziert werden kann, besteht Anspruch auf die Gewährung bestimmter Sozialleistungen.

So haben etwa Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden und finanziell hilfebedürftig sind, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sofern im Rahmen der Prüfung des Asylantrags jedoch etwa festgestellt wird, dass ein anderer europäischer Staat für die Person zuständig ist oder die Person nur eingereist ist, um Leistungen zu erhalten, zieht dies eine weitegehende Leistungseinschränkung bzw. einen Leistungsausschluss nach sich.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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