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Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Beamtinnen und Beamte sind davon nicht betroffen (es sei denn, sie entscheiden sich nach ihrem 67. Lebensjahr dafür, im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen).
Hohe Zölle und Gegenzölle beeinträchtigen Investitionen und gefährden Arbeitsplätze, weshalb wir ein besonderes Interesse daran haben, Handelskonflikte – etwa mit den USA – zu vermeiden. Gleichzeitig braucht es klare Regeln, um fairen Wettbewerb sicherzustellen und Ausbeutung zu verhindern.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.