Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Ich kann verstehen, dass Sie sich gerade bei der Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen mehr Tempo wünschen. Ich versichere Ihnen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, die nötigen politischen Lösungen auszuhandeln, um für alle Menschen das Leben bezahlbar zu halten.
Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.