Frau Bas, wie kommen Sie darauf, den Bundesbeamten, die seit mind. 6 Jahren nicht amtsangemessen besoldet werden, aus einem Gefühl heraus, die längst überfällige Erhöhung verwehren zu wollen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten muss amtsangemessen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür klare Vorgaben gemacht, und diese werden umgesetzt.
Bis das Gesetz in Kraft tritt, zahlt der Bund bereits Abschläge auf die Erhöhung: rückwirkend zum 1. April 2025 um 3 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Zuständig ist das Bundesministerium des Innern. Es überarbeitet den Gesetzentwurf derzeit und will ihn nach der Sommerpause in das Kabinett einbringen. Zu internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung äußere ich mich nicht öffentlich.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

