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Bärbel Bas
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Frage von Stefan Z. •

Wie kann die 100%-ige Leistungsminderung des Bürgergeldes einerseits grundsätzlich verfassungswidrig, andererseits aber gerechtfertigt sein?

Sehr geehrte Frau Bas,
in Ihrer Antwort vom 22.9.25 auf meine Frage vom 1.9. hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vollsanktion des Bürgergeldes mit dem Urteil des BVG vom 5.11.19 schreiben Sie, dass eine Leistungsminderung, die 30% übersteigt zwar verfassungswidrig aber dennoch bei Verweigerung einer "zumutbaren" Arbeit gerechtfertigt sei. Bitte erklären Sie mir diesen Widerspruch. Wie kann etwas das verfassungswidrig ist in einem Rechtsstaat gerechtfertigt sein? Ist das von Ihnen geplante Gesetz somit nicht ein "gerechtfertigter" Verfassungsbruch?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Staat darf grundsätzlich Leistungsminderungen in begrenzter Höhe (bis zu 30 Prozent des Regelbedarfes) zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten einsetzen. Eine pauschale 100-%-Leistungsminderung ist daher grundsätzlich verfassungswidrig, weil niemand sein Existenzminimum verlieren darf. 

Gleichzeitig lässt das Gericht jedoch eine Ausnahme zu: wenn jemand ein zumutbares Arbeitsangebot hat, das er jederzeit einfach annehmen und so seinen Lebensunterhalt selbst sichern könnte, sie oder er das aber ohne Grund und willentlich nicht macht. Solche Fälle sind vergleichbar mit fehlender Hilfebedürftigkeit. In solchen Sonderfällen ist auch ein kompletter Leistungsentzug gerechtfertigt. Das bedeutet: Es handelt sich nicht um einen Verfassungsbruch, sondern um eine eng begrenzte Ausnahme. Das Gesetz wird auch in Zukunft verfassungskonform ausgestaltet sein. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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