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Frage von Stefan Z. •

Wie kann die 100%-ige Leistungsminderung des Bürgergeldes einerseits grundsätzlich verfassungswidrig, andererseits aber gerechtfertigt sein?

Sehr geehrte Frau Bas,
in Ihrer Antwort vom 22.9.25 auf meine Frage vom 1.9. hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vollsanktion des Bürgergeldes mit dem Urteil des BVG vom 5.11.19 schreiben Sie, dass eine Leistungsminderung, die 30% übersteigt zwar verfassungswidrig aber dennoch bei Verweigerung einer "zumutbaren" Arbeit gerechtfertigt sei. Bitte erklären Sie mir diesen Widerspruch. Wie kann etwas das verfassungswidrig ist in einem Rechtsstaat gerechtfertigt sein? Ist das von Ihnen geplante Gesetz somit nicht ein "gerechtfertigter" Verfassungsbruch?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.

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