
(...) Würden politische Akteure wirklich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss agieren und z.B. in diesem Zustand zu einer Sitzung erscheinen, gäbe es wie in jedem anderen Arbeitsumfeld auch in der Politik entsprechende Maßnahmen, die ergriffen würden, um eine Dienstausübung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu unterbinden. Wird Drogenkonsum oder –besitz festgestellt, gibt es nach Aufhebung der Immunität zudem die Möglichkeit auch gegen Bundestagsabgeordnete strafrechtlich vorzugehen. (...)