
(...) Verstöße gegen Menschen- und Freiheitsrechte, exzessive Anwendung von Gewalt gegenüber Demonstranten oder gar Foltervorwürfe sind nicht zu rechtfertigen und müssen ohne Wenn und Aber aufgeklärt werden. Gleichzeitig steht auch die einseitig ausgerufene „Unabhängigkeit“ Kataloniens im Spannungsverhältnis zur spanischen Verfassung. Die Bundesregierung unterstützt daher die spanische Regierung in ihrem Ansinnen, die verfassungsmäßige Ordnung im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. (...)