Ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht kann der Gesetzgeber im Einzelnen nicht beurteilen – das Gesetz kann ja nur einen gewissen Rahmen festlegen, in dem Versicherungen die Leistung anbieten, gegen ein Risiko vorzusorgen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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