(...) Als Landesgesetzgeber haben wir also keine Zuständigkeit und insofern keinen unmittelbaren Einfluss darauf, welche Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der prozentuale Rückgang hat mitunter auch mit der steigenden Zahl der Tarifverträge, der zunehmenden Zahl kleinerer Gewerkschaften und der geringeren prozentualen Anzahl der Vertretenen Arbeitnehmer (mind. 50% müssen in der Gewerkschaft sein, damit AVE beantragt werden kann – dies ist häufig nicht erreicht, .z.B. im Einzelhandel) zu tun. (...)
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