Astrid Damerow
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CDU
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Frage von Matthias K. •

Frage an Astrid Damerow von Matthias K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Damerow,

1.besteht ein Zusammehang mit der angeblichen Abschaffung des Solidaritätsbeitrages und der Einführung einer CO2 Steuer oder Abgabe, wie immer es dann auch bezeichnet wird. Es entsteht jedenfalls der Eindruck, dass das eine durch das andere ersetzt werden soll. Da kommt die "Klima Hysterie" ja gerade richtig.

2.Weiterhin hätte ich gern gewusst, ob die Aufstellung und der Betrieb der Funkmasten, die der Bund ja nun errichten möchte, ebenfalls vom Steuerzahler bezahlt werden. Die dann natürlich zusätzlich noch ihre Gebühren an den jeweiligen Mobilfunkbetreiber bezahlen müssen.

3. Wie viele der Windmühlen in Schleswig-Holstein sind momentan tatsächlich an ein Stromnetz angeschlossen und wie viele verschandeln nur so die Landschaft. Wobei ja immerhin der jeweilige Betreiber trotzdem Geld bekommt - vom Steuerzahler.

4. Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf den Landkreis Nordfriesland aus? Muss der Bürger auch dafür wieder mehr Abgaben entrichten?

5. Gibt es klare und belastbare Angaben über bevorstehende "tatsächliche" Steuerentlastungen für die arbeitende Bevölkerung, die nicht durch die Hintertür wieder kassiert werden?

Da Sie von einem mehrheitlichen Teil der Wahlberechtigten des Kreises Nordfriesland in den Bundestag gewählt wurden, wäre es sehr freundlich wenn Sie mir, einem wahlberechtigten, steuerzahlenden Bürger Tönnings, die o.g. Fragen mit klaren Aussagen beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen aus Tönning
M. K.

Astrid Damerow
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Juni, mit der Sie sich über die Onlineplattform "AbgeordnetenWatch" an mich gewandt haben. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Fragen beantworten.

Zu Frage 1:
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wurde im Koalitionsvertrag, im März 2018, vereinbart und steht in keinem Zusammenhang mit einer CO2-Steuer.

Zu Frage 2:
Die Errichtung der Funkmasten wird von den Netzbetreibern bezahlt.

Zu Frage 3:
Alle Windmühlen in Schleswig-Holstein, die eine Betriebsgenehmigung haben, sind an das Stromnetz angeschlossen. Die Windmühlen werden vom Netz genommen, wenn bei viel Wind eine Überlastung des Stromnetzes entstehen könnte. Um dieses zukünftig zu vermeiden, entsteht zur Zeit die 380-KV- Leitung an der Westküste. Diese soll dafür sorgen, dass der Strom in den Süden der Bundesrepublik zu den Großverbrauchern (Industrie) gelangen kann.

Zu Frage 4:
Die Grundsteuerreform wurde vom Bundesverfassungsgericht angeordnet. Zur Zeit werden verschiedene Modelle diskutiert. Es gibt verschiedene Vorschläge von Seiten des Bundes und der Bundesländer.
Es herrscht Übereinstimmung bei allen Beteiligten, dass die Kommunen keine finanziellen Einbußen erleiden sollen, da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen ist.

Zu Frage 5:
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wurde im Koalitionsvertrag, im März 2018, vereinbart. Weiterhin wurde für die Steuerzahler der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2019 erhöht. Der Einkommensteuertarif wurde entsprechend der Entwicklung der kalten Progression bereinigt. Dieses Verfahren soll laut Koalitionsvertag alle zwei Jahre erfolgen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Antworten weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Damerow

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